• Helmuth veröffentlichte etwas Neues

      vor 5 Wochen

      “Liebe Kundin, lieber Kunde,

      aufgrund einer Abmahnung nach § 81 Abs. 1a UrhG/einstweiligen Verfügung/gerichtlichen Entscheidung musste der Zugang zu dieser Webseite gesperrt werden.”

      Info bekommen beim ansteuern einer alternativen Streaming Seite. Was kann man da machen außer nix?

      Wow
      Karl Pachner
      4 Kommentare