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DDoS-Attacken strafbar?

Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht, ORF, you name it!

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DDoS-Attacken strafbar?

Beitragvon Brigitte Grohmann » 10. Dezember 2010, 07:10

Soweit ich weiß, ist in Österreich nur das Eindringen in fremde Computersysteme strafbar. Überall ist ja zu lesen, wie illegal Anonymous sind, und in Holland soll grad jemand wegen der Attacken auf Mastercard & Co festgenommen worden sein. Abgesehen vom finanziellen Schaden durch Geschäftsausfall, sind DDoS-Attacken eigentlich bei uns durch irgendein Strafgesetz erfasst?
(Nicht dass ich etwas plane, ich bin froh, wenn mein 47 Jahre alter Rechner es schafft, FF und TB gleichzeitig ohne Crash offen zu haben :-)


brigitte
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Re: DDoS-Attacken strafbar?

Beitragvon Michael Suda » 10. Dezember 2010, 07:52

Brigitte Grohmann hat geschrieben:Soweit ich weiß, ist in Österreich nur das Eindringen in fremde Computersysteme strafbar. Überall ist ja zu lesen, wie illegal Anonymous sind, und in Holland soll grad jemand wegen der Attacken auf Mastercard & Co festgenommen worden sein. Abgesehen vom finanziellen Schaden durch Geschäftsausfall, sind DDoS-Attacken eigentlich bei uns durch irgendein Strafgesetz erfasst? [Rest gekürzt]

U.a. speziell auf den Fall einer DDoS-Attacke zugeschnitten wurde 2007 folgende Bestimmung ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen:

§ 126b - Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems

Greift auch, wenn der Angreifer weder den Vorsatz hat, sich zu bereichern, noch physischen oder dauerhaften Schaden anzurichten (also z.B. Daten zu löschen). Es reicht, wenn das System "gestört" wird, also ein Server z.B. nicht erreichbar ist.
Ich kann es nicht sagen, ich sage es nie,
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Re: DDoS-Attacken strafbar?

Beitragvon Brigitte Grohmann » 10. Dezember 2010, 10:17

Irgendwie seh ich in dem Paragraph keinen Vorsatz, wenn mein Computer jetzt ohne mein Wissen ein Zombie in einem Botnet ist, bin ich auch dran?


brigitte
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Re: DDoS-Attacken strafbar?

Beitragvon Michael Suda » 10. Dezember 2010, 10:59

Brigitte Grohmann hat geschrieben:Irgendwie seh ich in dem Paragraph keinen Vorsatz, wenn mein Computer jetzt ohne mein Wissen ein Zombie in einem Botnet ist, bin ich auch dran?

Wie überall im Strafrecht reicht, so keine strengere Vorsatzform gefordert ist oder auch Fahrlässigkeit bestraft wird (§ 7 Abs 1 StGB), der bedingte Vorsatz gemäß § 5 Abs 1 StGB. Wenn man es daher ernstlich für möglich hält, dass der eigene Rechner gekapert und zum Teil eines Botnets geworden ist, das andere Systeme stört, und sich damit abfindet, das heißt den PC weder "entseucht" noch vom Internet abklemmt, dann macht man sich möglicherweise durch Unterlassung rechtlich gebotenen Handelns strafbar.

Ohne jedes tatsächliche Wissen um den Vorgang kann jedoch keine Strafbarkeit nach § 126b StGB eintreten. Das Nichtbenützen von Firewalls oder anderer Schutz-Software wäre wahrscheinlich bei Rechnern, die Webzugang haben, fahrlässig aber begründet keinen Vorsatz. Wie glaubwürdig man natürlich ist, steht auf einem anderen Blatt, wenn man erst von der Kriminalpolizei erfahren haben will, dass man einen Zombie-Rechner auf dem Schreibtisch stehen hat, der an der DDoS-Attacke auf PayPal beteilgt war. Zumindest sollte man dann nicht ständig in einschlägigen Foren gepostet haben.....

Allerdings habe ich noch nichts davon gehört oder gelesen, dass die Pro-WikiLeaks-Hacker irgendwelche Zombies eingesetzt haben (auszuschließen ist es natürlich nicht).
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