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Pflegeregress in der Steiermark

Für alle Politikfelder, für die es derzeit kein eigenes Forum gibt. Vielleicht wird ja eines daraus...

Moderation: Andreas Beer

Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Susanne Ofner » 3. August 2011, 20:08

Wie wir ja den Medien entnehmen durften, hatten sie in der Steiermark die "gute" Idee, sich Kosten für Pflegeleistungen künftig bei den Kindern der zu Pflegenden zurückzuholen.

Abgesehen davon, dass ich aus meiner grundsätzlichen politischen Haltung heraus gegen Pflegeregress zu Lasten von Angehörigen bin - wie sieht das eigentlich konkret aus?

Ich kenne folgenden - real existierenden - Fall:
Ein Mädchen, in der Steiermark lebend, erfährt Gewalt durch ihren Stiefvater, sowohl körperliche als auch sexuelle Gewalt, und das über einen langen Zeitraum.
Durch eine glückliche Fügung kriegt sie Hilfe von außen, sie erstattet Anzeige gegen Mutter und Stiefvater, und beide werden verurteilt (die Mutter wegen so was wie "Kuppelei").
Das Mädchen übersiedelte nach Wien, ist jetzt erwachsen.

Wenn die Mutter, die weiterhin in der Steiermark lebt und die kein Geld hat, nun pflegebedürftig wird - muss dann ihre Tochter auch noch via Regressforderungen Geld für die Mutter rausrücken nach all dem, was ihr widerfahren ist?

Also:
1. Gilt die Regelung bundesländerübergreifend? Gelten die steirischen Gesetze auch für Kinder in anderen Bundesländern?
2. Gibt es Ausschlusskriterien für Regressforderungen (etwa wegen Delikten von Eltern gegen ihre Kinder)?
Im erwähnten Fall kann die Tochter wenigstens einen Beweis erbringen (Gerichtsurteil). Aber was ist mit den zahlreichen Fällen, in denen Gewalt und Ähnliches nicht so schön belegbar sind?
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Re: Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Livia Rohrmoser » 3. August 2011, 20:53

Ich hasse die Sozialgesetzgebung. Ich überlege die ganze Zeit schon, in welchem Gesetz das überhaupt drin steht. Pflegegeldgesetz? Glaub ich nicht, ist für ambulante Pflege. ASVG --> kann nicht Landesgesetzgebung sein, ASVG ist Bundesrecht. Sozialhilfegesetz? Heimaufenthaltsgesetz? KaKuG? letzte beide haben afaik nur mit technischen Dingen zu tun, nicht mit solchen finanziellen.
Wo zum Teufel soll man da überhaupt suchen anfangen?
Michael! Hilf! wenn du kannst.

Livia
Männer sind Schweine. Aber jede will doch ab und zu mal Schwein haben.
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Re: Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Claudia Schoster-Unger » 3. August 2011, 21:15

Livia Rohrmoser hat geschrieben:Wo zum Teufel soll man da überhaupt suchen anfangen?
Michael! Hilf! wenn du kannst.


lt. medienberichten zufolge muss eine landesgetz sein. ich hoff das hilft beim suchen.

lg claudia
Claudia Schoster-Unger
 

Re: Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Livia Rohrmoser » 3. August 2011, 21:18

Claudia Schoster-Unger hat geschrieben:lt. medienberichten zufolge muss eine landesgetz sein. ich hoff das hilft beim suchen.

Leider nicht. Das es ein Landesgesetz ist, ist klar. Deswegen habe ich ja das ASVG ausgeschlossen. Aber welches Landesgesetz? Der Steirische Landesserver gehört leider zu den ganz unübersichtlichen. Da find ich nie was.

Livia
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Re: Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Michael Suda » 3. August 2011, 21:35

Claudia Schoster-Unger hat geschrieben:
Livia Rohrmoser hat geschrieben:Wo zum Teufel soll man da überhaupt suchen anfangen?
Michael! Hilf! wenn du kannst.


lt. medienberichten zufolge muss eine landesgetz sein. ich hoff das hilft beim suchen.

Bitte: Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

Allerdings erst auf Stand von 2009; damals (oder in einer der Novellen davor) wurde die Regresspflicht m.W. gerade erst großteils abgeschafft.

Die neueste Änderung dürfte noch nicht in Kraft getreten sein
Ich kann es nicht sagen, ich sage es nie,
bleibt auch mein Himmel versperrt.
(aus Lehárs Operette "Das Land des Lächelns")
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Michael Suda
 

Re: Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Susanne Ofner » 3. August 2011, 22:05

Michael Suda hat geschrieben:Bitte: Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

Allerdings erst auf Stand von 2009; damals (oder in einer der Novellen davor) wurde die Regresspflicht m.W. gerade erst großteils abgeschafft.


Danke.
Leider werde ich aus dem Gesetz weiterhin nicht schlau.

Die relevanten Passagen scheinen folgende zu sein:

§ 28a (4) Ersatz durch den Geschenknehmer
(1) Hat ein Hilfeempfänger innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Hilfeleistung, während oder drei Jahre nach der Hilfeleistung Vermögen verschenkt oder sonst ohne entsprechende Gegenleistung an andere Personen übertragen, so ist der Geschenknehmer (Erwerber) zum Kostenersatz verpflichtet, soweit der Wert des Vermögens das Fünffache des Richtsatzes für Alleinstehende übersteigt. Dies gilt auch für Schenkungen auf den Todesfall.
(2) Die Ersatzpflicht ist mit der Höhe des Geschenkwertes (Wert des ohne entsprechende Gegenleistung übernommenen Vermögens) zum Zeitpunkt der Schenkung, soweit das geschenkte oder erworbene Vermögen oder dessen Wert noch vorhanden ist, begrenzt.


Das bedeutet meinem Verständnis nach Folgendes:
Wenn wer Sozialhilfe kriegt, aber innerhalb der letzten drei Jahre jemandem größere Geschenke gemacht hat, dann ist der/die Beschenkte verpflichtet, was vom Geschenkten zurückzugeben.
Aber ist das dasselbe wie der Angehörigenregress, von dem jetzt in den Medien die Rede ist?

Außerdem lese ich:

§ 30 Härtefälle
http://www.ris.bka.gv.at Seite 12 von 17
Landesrecht Steiermark
(1) Von der Festsetzung eines Aufwandersatzes gemäß § 28 ist insoweit abzusehen, als die Heranziehung für den Ersatzpflichtigen oder seinen unterhaltsberechtigten Angehörigen eine erhebliche Härte bedeuten oder den Zielen dieses Gesetzes widersprechen würde.
(2) Eine erhebliche Härte bedeutet insbesondere: - die Heranziehung von Angehörigen, denen gegenüber der Hilfeempfänger seine Sorgepflichten nicht
erfüllt hat, oder - die Heranziehung von Hilfeempfängern für Leistungen, die sie aus Anlaß der Schwangerschaft und
Geburt, sowie während des ersten Lebensjahres des Kindes erhielten, sofern sie das Kind während dieser Zeit selbst betreuten, oder
- die Heranziehung von Hilfeempfängern und Angehörigen für Leistungen, die aus Anlaß von Gewalt in der Familie gewährt wurden.
(3) Den Zielen dieses Gesetzes widerspricht insbesondere, wenn die Heranziehung zum Rückersatz - die Integration des Hilfeempfängers in den Arbeitsprozeß beeinträchtigen oder - die Schaffung von Wohnraum des Hilfeempfängers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen
gefährden oder - die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben deutlich erschwert würde.


Das beantwortet die Frage 2 in meinem Ausgangsposting, aber nicht die Frage 1.

Der folgende Passus, der vielleicht Erhellung geben könnte, besteht in möglicherweile relevanten Teilen aus Streichungen:

Zum Ersatz des Aufwandes gegenüber dem Sozialhilfeträger sind verpflichtet: (11) 1. der Hilfeempfänger aus seinem Vermögen, soweit hierdurch das Ausmaß des Lebensbedarfes (§ 7) nicht
unterschritten wird; (11) 2. (entfallen) (11); 3. (entfallen) (11);
4.Dritte, soweit der Hilfeempfänger ihnen gegenüber Rechtsansprüche oder Forderungen hat, ausgenommen solche nach § 947 ABGB, und der Sozialhilfeträger die Abtretung in Anspruch nimmt. Damit gehen Ansprüche des Hilfeempfängers gegenüber einem Dritten im Ausmaß der Leistung auf den Sozialhilfeträger über. Der Übergang erfolgt mit Verständigung des verpflichteten Dritten. (10)
5. Personen im Sinne des § 28a. (4) (10) (11)


Die "Personen im Sinne des §28. (4)" habe ich oben zitiert.
(10) und (11) kann ich in §28a beim besten Willen nicht finden.

Es steht im Gesetz sonst noch, dass Ansprüche zwischen Bundesländern durch Übereinkommen zwischen den Bundesländern geregelt sind.
Aber betrifft das auch BewohnerInnen der Bundesländer?

Hätte z. B. Wien gegenüber der Steiermark eine Art Pendant zu Auslieferungsabkommen oder eine Verpflichtung zu so was wie Vollstreckungshilfe?
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Re: Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Brigitte Grohmann » 3. August 2011, 22:13

Wie Michael ja gesagt hat: im _aktuellen_ Gesetz gibt es keinen Regress, da wirst du lange suchen.


brigitte
If some cunt can fuck something up, that cunt will pick the worst possible time to
fucking fuck it up because that cunt's a cunt.
- Tucker's Law
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Re: Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Susanne Ofner » 3. August 2011, 22:17

Brigitte Grohmann hat geschrieben:Wie Michael ja gesagt hat: im _aktuellen_ Gesetz gibt es keinen Regress, da wirst du lange suchen.


brigitte


Ja, schaut ganz so aus :-)
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Re: Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Livia Rohrmoser » 3. August 2011, 22:34

Michael Suda hat geschrieben:Allerdings erst auf Stand von 2009; damals (oder in einer der Novellen davor) wurde die Regresspflicht m.W. gerade erst großteils abgeschafft.


Ebenfalls Danke. Ich habe ja gerade nach dem Entwurf gesucht, aber der scheint auf dem Landesserver nirgends auf. In Kraft getreten ist es mit 1.8.2011, aber das Ris hängt ja ganz gern ein bisschen hintennach.
Ich habe jetzt zumindest gefunden, was die SPÖVPler eingebracht haben:
http://www.landtag.steiermark.at/cms/be ... /58064506/
Ganz unten sind der geplante Gesetzestext und die geplante Erläuterung.

Was aber beschlossen wurde, konnte ich nicht finden.
Ach ja: Und wie das mit anderen Bundesländern ist, steht da auch nicht. Aber ich wäre da nicht sehr optimistisch, denn schließlich könnte das ganze vor Gericht erstritten werden, und es wäre mir absolut neu, dass eine Exekution nicht bundesländerübergreifend möglich ist.
Livia
Männer sind Schweine. Aber jede will doch ab und zu mal Schwein haben.
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Re: Pflegeregress in der Steiermark

Beitragvon Livia Rohrmoser » 3. August 2011, 22:39

Ha!!
Und hier ist das Gesetzblatt: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl ... 12_64.html

Ich bin nur jetzt zu müde, um mich durch das Juristendeutsch durchzuquälen.

livia
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