alles im/in der ELGA?
Für alle Politikfelder, für die es derzeit kein eigenes Forum gibt. Vielleicht wird ja eines daraus...
Moderation: Andreas Beer
alles im/in der ELGA?
von Michael Suda » 14. März 2011, 07:20
Entwurf für das "Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz – ELGA-G" (oder wie das Zeugs in der Endfassung dann immer heißen könnte). Da sollte mal man kurz drüber nachdenken (zwischen Sorgen um die Weltwirtschaft, Tsunamis oder japanische Atomreaktoren).
Ich kann es nicht sagen, ich sage es nie,
bleibt auch mein Himmel versperrt.
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(aus Lehárs Operette "Das Land des Lächelns")
Re: alles im/in der ELGA?
von Livia Rohrmoser » 14. März 2011, 07:53
Vielen Dank für den Hinweis, das ist mir glatt entgangen. Muss ich mir genauer anschauen.
Auf den ersten Blick scheint der Datenschutz ja ganz gut gegeben zu sein.
aktueller ARtikel in der Ärztewoche zum Thema:
http://www.springermedizin.at/gesundhei ... full=21181
Livia
Auf den ersten Blick scheint der Datenschutz ja ganz gut gegeben zu sein.
aktueller ARtikel in der Ärztewoche zum Thema:
http://www.springermedizin.at/gesundhei ... full=21181
Livia
Männer sind Schweine. Aber jede will doch ab und zu mal Schwein haben.
Re: alles im/in der ELGA?
von Brigitte Grohmann » 14. März 2011, 09:31
Ich hab ein generelles Problem mit dem Ding.
Es wird nicht mehr möglich sein, eine "zweite Meinung" einzuholen. Doppelbefunde sind nämlich nichts unsagbar Böses, wie getan wird, sondern für viele Patienten essentiell. Der zweite Arzt schaut sonst einfach nach, was der Kollege diagnostiziert hat, meint, ja passt schon, Sie ham eh nix. Das halte ich für eine echte Gefahr für unsere Gesundheit.
Viel sinnvoller wäre es, Patienten das Recht zu geben, ihre Krankenakten vom Arzt mitzunehmen und eventuell einem neuen Arzt zu übergeben. Aber nur, wenn sie das wollen.
brigitte
Es wird nicht mehr möglich sein, eine "zweite Meinung" einzuholen. Doppelbefunde sind nämlich nichts unsagbar Böses, wie getan wird, sondern für viele Patienten essentiell. Der zweite Arzt schaut sonst einfach nach, was der Kollege diagnostiziert hat, meint, ja passt schon, Sie ham eh nix. Das halte ich für eine echte Gefahr für unsere Gesundheit.
Viel sinnvoller wäre es, Patienten das Recht zu geben, ihre Krankenakten vom Arzt mitzunehmen und eventuell einem neuen Arzt zu übergeben. Aber nur, wenn sie das wollen.
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If some cunt can fuck something up, that cunt will pick the worst possible time to
fucking fuck it up because that cunt's a cunt.
- Tucker's Law
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Re: alles im/in der ELGA?
von Michael Suda » 14. März 2011, 10:26
Livia Rohrmoser hat geschrieben:Vielen Dank für den Hinweis, das ist mir glatt entgangen. Muss ich mir genauer anschauen.
Auf den ersten Blick scheint der Datenschutz ja ganz gut gegeben zu sein. [Rest gekürzt]
Es gibt meines Erachtens eine einfache Faustregel.
Immer, wenn folgender Satz kommt,
„Dem Datenschutz wird höchste Priorität eingeräumt;“
dann lügen Politiker entweder, sind ahnungslos oder brauchen ein Feigenblatt für das geplante genaue Gegenteil.
Dieser Entwurf wurde aus meiner Sicht erkennbar von Gesundheitsökonomen und Krankenkassenbürokraten geschrieben. Und sicher nicht von Menschen, denen es viel Bauchweh bereiten würde, wenn ihre Gesundheitsdaten auf Facebook gepostet würden.
Der Zugang zu den Daten wäre danach in viel zu weitem Umfang möglich. Gibt's die technische Möglichkeit einmal, dann wird jede/r sich daran gewöhnen, dass man einfach "in der ELGA" nachschaut, egal ob man in der Apotheke ein Grippemittel kauft oder zum Chiropraktiker geht. Da ist dann alles kompakt vernetzt oder gleich (Medikation) zentral gespeichert. Nicht-Nachschauen und Nicht-Nachschauen-lassen wird dann früher oder später als fahrlässig oder auffällig ("Wieso, ham's AIDS?") gelten.
Klar, derzeit dürften Amtsärzte oder die Führerscheinbehörde noch nicht reinschauen, aber wenn der erste Fall kommt, in dem es heißt, der Amoklauf eines Schizophrenen nach einem psychotischen Schub oder der Verkehrsunfall eines Herz-Risikopatienten hätte verhindert werden können, wenn man ihn rechtzeitig eingewiesen/ihm den Führerschein entzogen hätte, und die Daten (Krankenhausbefunde, regelmäßiger Medikamentenbezug) wären ja alle da, man müsste sie nur freischalten....
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Re: alles im/in der ELGA?
von Susanne Ofner » 15. März 2011, 14:32
Michael Suda hat geschrieben:Klar, derzeit dürften Amtsärzte oder die Führerscheinbehörde noch nicht reinschauen, aber wenn der erste Fall kommt, in dem es heißt, der Amoklauf eines Schizophrenen nach einem psychotischen Schub oder der Verkehrsunfall eines Herz-Risikopatienten hätte verhindert werden können, wenn man ihn rechtzeitig eingewiesen/ihm den Führerschein entzogen hätte, und die Daten (Krankenhausbefunde, regelmäßiger Medikamentenbezug) wären ja alle da, man müsste sie nur freischalten....
Das klingt leider plausibel.
So wie jetzt mit den Schlagwörtern "Kinderschänder" respektive "Kinderpornografie" locker der Datenschutz für Internet- und Handynutzung den Bach runtergegangen ist, können sie dann ebenfalls mit dem Wort Verbrechensaufklärung " herumwacheln, weil wer nichts zu verbergen hat, kann sich ruhig öffentlich nackert ausziehen zur allgemeinen Begutachtung, eh klar.
Ist ja alles zu unserem Besten, nedwoah.
Su
Re: alles im/in der ELGA?
von Harald Silvio Frassine » 27. März 2011, 20:04
also ich hab mir den gesetzesentwurf, http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... ndex.shtml , angeschaut:
nach §14(4) ist es verboten, unzuständigerweise die einsichtnahme ins elga zu verlangen, nach §24(2) gibts dafür eine verwaltungsstrafe, und obendrein werden §118bc StGB eingeführt, wonach dies, wenn es mit nachdruck geschieht, sogar gerichtlich strafbar ist.
nach §14(4) ist es verboten, unzuständigerweise die einsichtnahme ins elga zu verlangen, nach §24(2) gibts dafür eine verwaltungsstrafe, und obendrein werden §118bc StGB eingeführt, wonach dies, wenn es mit nachdruck geschieht, sogar gerichtlich strafbar ist.
Re: alles im/in der ELGA?
von Brigitte Grohmann » 27. März 2011, 20:08
naja, zahnloser Paragraph. Auch unbezahlte Überstunden zB sind verboten. Wer klagt denn da schon?
brigitte
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Re: alles im/in der ELGA?
von Andreas Serloth » 27. März 2011, 23:26
Nuja, suboptimales Beispiel, im Falle des Verbots unbezahlter Überstunden ist werden ja Abhängige begünstigt, die meist Existenz, jedenfalls aber, Klagsrisiko inklusive, oft mehr Kohle zu verlieren haben als die für die erbrachten Leistungen. Deshalb wohl zahnlos. Wohingehend die ELGA-Schutzparagraphen _gegen_ Abhängige, _pro_ machthabende Strukturen ausgerichtet sind. Schon vor diesem Hintergrund ist das Scheiße. Um nicht zu reden von Transparenz, Rechtssicherheit und Bürgerfreundlichkeit.
as
as
Re: alles im/in der ELGA?
von Brigitte Grohmann » 28. März 2011, 07:20
Ich dachte, in dem zitierten Paragraphen geht's genau um zb Arbeitgeber, denen die Einsicht explizit veboten ist (noch).
brigitte
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Re: alles im/in der ELGA?
von Michael Suda » 28. März 2011, 08:37
Harald Silvio Frassine hat geschrieben:also ich hab mir den gesetzesentwurf, http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... ndex.shtml , angeschaut:
nach §14(4) ist es verboten, unzuständigerweise die einsichtnahme ins elga zu verlangen, nach §24(2) gibts dafür eine verwaltungsstrafe, und obendrein werden §118bc StGB eingeführt, wonach dies, wenn es mit nachdruck geschieht, sogar gerichtlich strafbar ist.
Der Datenschutzkommission ist das laut ihrer Stellungnahme (GZ: DSK-K054.123/0002-DSK/2011 = 3/SN-260/ME) jedenfalls zu wenig:
Nach dem vorgesehenen System bleibt aber für den Patienten die Zahl der Personen, die faktisch Zugriff haben, völlig unüberblickbar, mag der unberechtigte Zugriff im Nachhinein auch dokumentiert und strafbar sein. Die Strafbarkeit reicht aber bei ausreichendem
Interesse (Gesundheitsdaten Prominenter, wirtschaftlich schwerwiegende Entscheidungen
etc.) und einer unüberblickbaren Zahl potentieller Täter oft selbst bei schwereren Strafandrohungen nicht zur Abschreckung aus. Bei der kleinen Gruppe jener Personen, die unmittelbar bei der Wartung und Kontrolle der EDV-Systeme tätig sind, werden darüber hinaus wohl auch die unberechtigten Zugriffe nie nachweisbar sein.
Zwar werden dem Patienten im vorliegenden Entwurf „Widerspruchsrechte“ eingeräumt, jedoch werden diese für breite Kreise nicht nachvollziehbar und effektiv ausübbar sein. Hinzu kommt, dass dann, wenn in der täglichen Routine der Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte selbstverständlich wird, nicht nur ein hoher Druck auf Unterlassung derartiger Widersprüche vorhanden sein wird, sondern auch die Gefahr besteht, dass die Gesundheitsanbieter mit dieser Situation nicht mehr adäquat umgehen werden können.
[...]
Bei Gesundheitsdaten handelt es sich um sensible Daten im Sinne des § 4 Z 2 DSG 2000 und damit besonders schutzwürdige Daten im Sinne des § 1 Abs. 2 DSG 2000. Diese dürfen nach dem DSG 2000 nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden (siehe dazu die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 iVm § 9 DSG 2000): Bei der Verwendung des äußerst zwiespältigen Satzes „Wer mehr weiß, kann mehr.“, der in den Erläuterungen (S. 6) offenbar zur Untermauerung des Nutzens von ELGA dienen soll, wird übersehen, dass der, der „mehr weiß“, auch wesentlich mehr in Grund- und Menschenrechte anderer eingreifen kann. Auf Grund der Sensibilität der Daten kann eine gesetzliche Regelung, die eine derartige Verwendung von Patientendaten in einem Informationsverbundsystem vorsieht, nur dann gerechtfertigt werden, wenn dabei in höchstmöglichem Maß die Patientenautonomie gewahrt bleibt. Obwohl im gegenständlichen Gesetzesentwurf grundsätzlich versucht wird, ein gewisses Maß an Selbstbestimmung der Patient/inn/en zu gewährleisten, fragt es sich grundsätzlich, wie diese Autonomie in der Praxis gewährleistet werden soll. So fehlen etwa wirksame Mittel, um eine faktische Diskriminierung jener Personen zu verhindern, die generell oder im Einzelfall Widerspruch zur Verwendung ihrer Daten erheben.
Und die Datenschutzkommission ist, das darf ich mal so sagen, nicht dafür bekannt, dass sie zu übertriebenem Alarmismus oder drastischen Formulierungen neigt.
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