Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
Über große Töchter und große Söhne, HausherrInnen und MitgliederInnen, Pensionsantrittsalter und Seniorenermäßgungen, gegenderte Sprache und Newspeak, GleichbehandlunganwältInnen und die Abteilung VI/6.
Moderation: Susanne Ofner
Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Michael Suda » 1. Februar 2010, 22:41
Ist zwar, streng genommen, nicht Gender- sondern Transgender-Politik. ;-)
Trotzdem wäre ich an Meinungen zu dem Thema interessiert, das den Hintergrund folgender Medieninformation des Rechtskomitees Lambda (RKL) bildet:
http://www.rklambda.at/dokumente/news_2010/News-de_PA-100126_Operationszwang%20fuer%20Transsexuelle.pdf
Ich spekuliere nämlich u.a. mit der Idee, irgendwas fundierteres Juristisches zu dem Themenkreis zu schreiben.
Trotzdem wäre ich an Meinungen zu dem Thema interessiert, das den Hintergrund folgender Medieninformation des Rechtskomitees Lambda (RKL) bildet:
http://www.rklambda.at/dokumente/news_2010/News-de_PA-100126_Operationszwang%20fuer%20Transsexuelle.pdf
Ich spekuliere nämlich u.a. mit der Idee, irgendwas fundierteres Juristisches zu dem Themenkreis zu schreiben.
Ich kann es nicht sagen, ich sage es nie,
bleibt auch mein Himmel versperrt.
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(aus Lehárs Operette "Das Land des Lächelns")
Re: Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Georgina El-Nagashi » 1. Februar 2010, 23:51
Es ist "fekterische Personenstandsänderungspolitik",
diskriminierend,menschenverachtend und es ist klarer Amtsmissbrauch, ähnlich dem Ortstafeln in Kärnten.
Ja, tue das, zu dem Thema schreiben!
diskriminierend,menschenverachtend und es ist klarer Amtsmissbrauch, ähnlich dem Ortstafeln in Kärnten.
Ja, tue das, zu dem Thema schreiben!
Re: Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Harald Havas » 2. Februar 2010, 00:50
Nun, viel kann ich dazu nicht sagen.
Wenn es rechtsverbindliche oder auch nur quasi rechtsverbindliche Empfehlungen gibt, dann gehört jeder denkbare Druck ausgeübt, um diese Empfehlungen auch durchzusetzen und den Betroffenen zu helfen.
In diesem Sinne: mach!
H.
Wenn es rechtsverbindliche oder auch nur quasi rechtsverbindliche Empfehlungen gibt, dann gehört jeder denkbare Druck ausgeübt, um diese Empfehlungen auch durchzusetzen und den Betroffenen zu helfen.
In diesem Sinne: mach!
H.
Vorstand, ja, Präsi, ja, Admin - leider nein. Alle Fragen zur BB bitte daher hier. Danke!
Re: Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Michael Suda » 2. Februar 2010, 07:41
Georgina El-Nagashi hat geschrieben:Es ist "fekterische Personenstandsänderungspolitik",
diskriminierend,menschenverachtend und es ist klarer Amtsmissbrauch, ähnlich dem Ortstafeln in Kärnten.
Ich will mich nicht zu tief in die strafrechtliche Seite der Geschichte einlassen, aber zum Tatbestand des "Missbrauchs der Amtsgewalt" (§ 302 des Strafgesetzbuchs) gehört der Vorsatz, der Betroffenen durch den wissentlichen Missbrauch amtlicher Befugnisse in seinen Rechten zu schädigen. "Wissentlichkeit" gilt als die strengste der drei Vorsatzformen (bedingter Vorsatz, Absicht, Wissentlichkeit) und ist dementsprechend schwer von der Anklage nachzuweisen. Für Mord braucht es z.B. nur den bedingten (Tötungs-)Vorsatz. Eine vertretbare, wenn auch falsche Gesetzesauslegung kann afaik nach der Rechtsprechung kein wissentlicher Missbrauch sein. Ob die - mit rechtlichen Gründen versehene - Negation einer höchstgerichtlichen Entscheidung allerdings Wissentlichkeit begründet, wurde z.B. im Kärntner Ortstafelstreit ja leider bisher nie ausgelotet. Dort geht es aber nur um die Erlassung jeweils einer Verordnung (= generell-abstrakten Norm), die ein kollektives - d.h. nicht "einklagbares" - Recht der slowenischen Volksgruppe umsetzt, im TG-Fall um die Verweigerung des subjektiven - d.h. "einklagbaren" - Rechts auf Personenstandsänderung (Berichtigung der Geburtenbucheintragung des Geschlechts gemäß § 16 Personenstandsgesetz) durch einen Bescheid (= individuell-konkrete Norm). Mit anderen Worten: das Eis ist hier für die Beamten dünner.
Georgina El-Nagashi hat geschrieben:Ja, tue das, zu dem Thema schreiben!
War nur so eine Idee. Schreiben macht ja auch nur einen Sinn, wenn man es veröffentlichen kann.
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Re: Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Michael Suda » 2. Februar 2010, 10:11
Georgina El-Nagashi hat geschrieben:Es ist "fekterische Personenstandsänderungspolitik",
diskriminierend,menschenverachtend [hier gekürzt]
Sorry dafür, dass ich noch einmal die selbe Antwort quote!
Man sollte schon erläutern, was das BMI und die Personenstandsbehörden veranlasst, in der Frage der Berichtigung der Geschlechtseintragung im Geburtenbuch (denn, psychologisch betrachtet, ist es eine Richtigstellung, da sich ein transsexueller Mensch sein falsches äußeres Geschlecht nicht ausgesucht hat) so zickig zu sein - von ideologischen Fragen mal abgesehen.
Wird einem transsexuellen Menschen ohne vorherige geschlechtsangleichende Operation (gaOP) diese Änderung bewilligt, so könnte es, theoretisch, in ganz ausgerissenen Fällen geschehen, dass eine personenstandsrechtliche Frau mit einer Frau ein Kind zeugt oder ein Mann ein Kind zur Welt bringt. Vor den dann entstehenden Komplikationen graut es den Behörden.
Im Normalfall wird die zur Anpassung des äußeren Erscheinungsbilds an das innere Geschlecht durchgeführte Hormontherapie dazu führen, dass der/die Betroffene unfruchtbar und, als Mann, zeugungsunfähig, sprich: impotent, wird. Und regelmäßig ist dieser Zustand bei längerer Behandlung auch nach einem Absetzen der Hormone irreversibel. Aber eben nicht mit absoluter Sicherheit. Bis zur Hormontherapie kommt ein/eine Transsexuelle/r aber stets nur nach der gesicherten psychiatrischen Diagnose "Transsexualität" (F64.0 laut ICD-10). Es ist also nicht so, dass ein beliebiger Transgender einfach in die Apotheke gehen kann und sich ein paar bunte Tabletten kauft, um aus Neugierde und Experimentierlust "mal schnell eine Frau/ein Mann zu werden." Diese Vorstellung ist laienhaft und kindisch.
Aber die Personenstandsbehörden bestehen aus Angst davor, dass sich ein unschlüssiger, zwischen den Geschlechtern gleichsam schwankender Transgender-Mensch bei ihnen "durchschwindelt", sozusagen auf einer "chirurgisch garantierten" Irreversibilität der Transformation. Die sollten sich ruhig mal ein paar Fotos von so einem OP-Gemetzel anschauen, dann vergeht ihnen vielleicht die Vorstellung, dass sich da jemand nur leichtfertig vor etwas "drücken" möchte!
Ich kann es nicht sagen, ich sage es nie,
bleibt auch mein Himmel versperrt.
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Re: Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Georgina El-Nagashi » 3. Februar 2010, 02:02
Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass für manche Betroffene die Operation aus medizinischen Gründen nicht ausführbar ist.Für sie bedeutet diese Gesetz, dass sie nie die gefühlte Identität annehmen können.
Re: Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Michael Suda » 3. Februar 2010, 09:25
Georgina El-Nagashi hat geschrieben:Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass für manche Betroffene die Operation aus medizinischen Gründen nicht ausführbar ist.Für sie bedeutet diese Gesetz, dass sie nie die gefühlte Identität annehmen können.
Man sollte sogar, zumindest in der Diskussion, m.E. noch einen Schritt weiter gehen: Wenn "Gender" ein soziales Konzept ist, was spricht eigentlich dagegen, wenn jemand das Bedürfnis verspürt, das Geschlecht in diesem Sinne mehr als einmal zu wechseln? Biologisch-genetisch ändert ja auch eine gaOP nichts am Geschlecht eines Menschen, auch eine Post-op MzF-TS (transsexuelle Frau nach geschlechtsangleichender Operation) bleibt genetisch (ihrem Erbgut nach) ein Mann.
Gebraucht wird die amtliche Feststellung des Geschlechts ja vor allem aus einem Grund: als Identifikator bei der Überprüfung der Identität einer Person (u.a. darum wird das Geschlecht auch im Pass eingetragen). Und ich behaupte mal: nur deswegen hat sich der Staat überhaupt dazu durchgerungen, solche Änderungen zuzulassen, weil eine Identitätsfeststellung (derzeit, was die Zukunft bringen wird, weiß keiner) eben mehr vom Äußeren als vom genetischen Code eines Menschen abhängt. Und es wäre weitgehend wurscht, wenn im Geburtenbuch das ursprünglich-äußere bzw. das biologisch-genetische Geschlecht eines Menschen festgehalten wäre, wenn diese Eintragung nicht zwingend für alle später ausgestellten Papiere Gültigkeit haben würde!
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Re: Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Michael Suda » 3. Februar 2010, 23:00
Harald Havas hat geschrieben:Nun, viel kann ich dazu nicht sagen.
Wenn es rechtsverbindliche oder auch nur quasi rechtsverbindliche Empfehlungen gibt, dann gehört jeder denkbare Druck ausgeübt, um diese Empfehlungen auch durchzusetzen und den Betroffenen zu helfen. [Rest gekürzt]
Die Formulierung von den "quasi rechtsverbindlichen Empfehlungen" erfüllt das Juristen Herz natürlich mit ironischem Lächeln.
Nein, es gibt eine eindeutig verbindliche Auslegung u.a des § 16 des Personenstandsgesetzes (betreffend nachträgliche Änderung der Eintragung des Geschlechts im Geburtenbuch) durch beide Höchstgerichte des öffentlichen Rechts (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) in dem Sinne, dass das auch geht, ohne dass ein Chirurg zwingend an einem rumschnippeln muss (an mir muss natürlich sowieso keiner rumschnippeln).
Aber es gibt angeblich verwirrende Signale aus dem BMI, einige davon in Richtung: "Das is uns alles wurscht, wir bleiben dabei!"
Vielleicht will dort eine gewisse Dame ja den großen "Dr. Jörg Haider-Preis für fortgesetze Trotzhaltung gegenüber Höchstgerichten" (noch zu stiften von der Kärntner Landesregierung) gewinnen.
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Re: Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Michael Eisenriegler » 4. Februar 2010, 18:45
Michael Suda hat geschrieben:Vielleicht will dort eine gewisse Dame ja den großen "Dr. Jörg Haider-Preis für fortgesetze Trotzhaltung gegenüber Höchstgerichten" (noch zu stiften von der Kärntner Landesregierung) gewinnen.
Ich wäre eh schon länger dafür, daß man dem VFGH direkt eine Sondertruppe á la Guardia di Finanza zur Durchsetzung seiner Erkenntnisse unterstellt - mit Maschinenpistolen und Gesichtsmasken, damit's was hermacht... :-)
cu,
Mikee
Bitte keine Supportfragen an mich schicken, sondern ausschließlich an Admin! Danke!
Re: Presseaussendung RKL: "Amtsmissbrauch im BMI"
von Michael Suda » 5. Februar 2010, 09:06
Michael Eisenriegler hat geschrieben:Michael Suda hat geschrieben:Vielleicht will dort eine gewisse Dame ja den großen "Dr. Jörg Haider-Preis für fortgesetzte Trotzhaltung gegenüber Höchstgerichten" (noch zu stiften von der Kärntner Landesregierung) gewinnen.
Ich wäre eh schon länger dafür, daß man dem VFGH direkt eine Sondertruppe á la Guardia di Finanza zur Durchsetzung seiner Erkenntnisse unterstellt - mit Maschinenpistolen und Gesichtsmasken, damit's was hermacht... :-)
Darf ich dir kurz aus dem Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zitieren (Unterstreichung von mir):
Artikel 146. (1) Die Exekution der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes nach Art. 126a, Art. 127c und Art. 137 wird von den ordentlichen Gerichten durchgeführt.
(2) Die Exekution der übrigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes liegt dem Bundespräsidenten ob. Sie ist nach dessen Weisungen durch die nach seinem Ermessen hiezu beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen. Der Antrag auf Exekution solcher Erkenntnisse ist vom Verfassungsgerichtshof beim Bundespräsidenten zu stellen. Die erwähnten Weisungen des Bundespräsidenten bedürfen, wenn es sich um Exekutionen gegen den Bund oder gegen Bundesorgane handelt, keiner Gegenzeichnung nach Art. 67.
Also geht der HeiFi morgen her, pfeifft die Klagenfurter Bundesheergarnison aus den Betten und lässt sie ein paar zweisprachige Ortstafeln aufstellen. ;-)
Scherz beiseite! Vollstreckt werden können nach einhelliger Meinung nur behördliche Entscheidungen, die eine Leistung auftragen. Die Erkenntnisse des VfGH im Verordnungs- und Gesetzesprüfungsverfahren sowie in Ausübung der sonderverwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit nach Art 144 B-VG sind kassatorischer (aufhebender, beseitigender) Natur (ebenso praktisch alle in Frage kommenden Entscheidungen des Verwaltunsgerichtshofs). Lediglich ihre indirekte Rechtsfolge ist, dass die Behörden "mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des [Höchstgerichts] entsprechenden Rechtszustand herzustellen" haben (§ 87 Abs 2 Verfassungsgerichtshofgesetz, § 63 Abs 1 Verwaltungsgerichtshofgesetz). Aber das ist "nur" ein eindeutiger gesetzlicher Auftrag (daher die Drohung des RKL mit der Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs in den Transgender-Fällen), es liegt aber keine vollstreckbare, individuelle Gerichtsentscheidung vor.
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