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papa von anfang an!

Über große Töchter und große Söhne, HausherrInnen und MitgliederInnen, Pensionsantrittsalter und Seniorenermäßgungen, gegenderte Sprache und Newspeak, GleichbehandlunganwältInnen und die Abteilung VI/6.

Moderation: Susanne Ofner

papa von anfang an!

Beitragvon pan » 31. Jänner 2010, 21:20

der erste besuch beim kinderarzt: soll das kind die tripper-prophylaxe und impfungen erhalten? du darfst nicht antworten, denn du bist der papa.
das kind ist im anmeldemonat jänner geboren und soll im september in die krippe: du darfst es nicht anmelden, denn du bist der papa.
der gesetzgeber hat die obsorge unehelicher kinder so geregelt: die mama ist automatisch fähig, ein kind zu versorgen, der papa bis zum beweis des gegenteils nicht.
deutschland, wo die selbe gesetzeslage galt, wurde nun vom EuGH verurteilt, dies zu ändern: "Dieser Ausschluss einer gerichtlichen Einzelfallprüfung" diskriminiere den Vater eines unehelichen Kindes, so das Urteil "Zaunegger gegen Deutschland" laut Die Presse vom 4.12.2009. -
Zeit also, die Situation auch in Österreich zu ändern, oder?
pan
 

Re: papa von anfang an!

Beitragvon Brigitte Grohmann » 31. Jänner 2010, 22:34

Warum änderst du es nicht selber? Wer hindert dich daran, gemeinsame Obsorge zu beantragen?
Was wär die Alternative? Frauen, die nicht wollen, dass sich der Samenspender einmischt, geben halt "Vater unbekannt" an.


brigitte
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Re: papa von anfang an!

Beitragvon Harald Silvio Frassine » 31. Jänner 2010, 22:39

eben, wer keinen papa will, soll ihn eben nicht angeben, wenn er sich später selbst outet, muss er halt seine eignung beweisen (was da geprüft wird ist eh nur ob es einen gemeinsamen haushalt gibt.)
wo es aber mama+papa gibt, könnt doch beim papa der gleiche automatismus greifen wie bei der mama - oder spräche was dagegen?
(und natürlich hab ich die gemeinsame obsorge beantragt udn bekommen, dauerte aber ein monat. gegenüber dem krankenhauspersonal der geburtsklinik war ich noch ein niemand, ein besucher...)
Politik ist zu wichtig, um sie den PolitikerInnen zu überlassen. Skype Me™!
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Re: papa von anfang an!

Beitragvon Gerald König » 31. Jänner 2010, 22:44

Nachdem meine Kids gleichfalls "uneheliche" sind, ist mir diese Diskriminierung durchaus bekannt.

Fakt ist aber leider auch, dass sich (nicht zuletzt aus biologischen und gesellschaftlichen Gründen) die Frauen in Sachen "wichtige Entscheidungen für die Kinder" durchaus bewährt haben - und jede Menge unserer Geschlechtsgenossen ziemliche Wappler sind.

Kann man gemeinsame Obsorge eigentlich auch schon vor der Geburt beantragen?

lgg
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Re: papa von anfang an!

Beitragvon Brigitte Grohmann » 31. Jänner 2010, 22:49

Ich finds (nicht nur in diesem Zusammenhang) etwas strange, dass viele dieselben Rechte verlangen wie Verheiratete. Ja dann heiratet halt, wenn euch das so viel bedeutet. Wenn nicht, drängt sich mir der Verdacht auf, dass es nicht um die Kinder, sonderm um die Egos der Papas geht.


brigitte
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Re: papa von anfang an!

Beitragvon Gerald König » 31. Jänner 2010, 22:59

brigitte hat geschrieben:Ja dann heiratet halt...


sicher. sofort bei jedem schas heiraten;-)
natürlich kratzt jede diskriminierung am ego - und es gibt auch solche von männern (wie silvio wohl andeuten will).
ich selbst hatte weniger probleme damit - trotzdem sind mir ein paar hürden (reisepass etc.) unangenehm aufgefallen. die wären imo nicht notwendig.

lgg
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Re: papa von anfang an!

Beitragvon Brigitte Grohmann » 31. Jänner 2010, 23:14

Hätt _ich_ das mit dem "jeden Schas" über die Kiddies gesagt, könnt ich mir jetzt was anhören ;-)


brigitte, in wilder Ehe (huch, da muss ich gleich in eine andere KOnfi! :-)
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Re: papa von anfang an!

Beitragvon Andreas Beer » 1. Februar 2010, 22:41

Brigitte Grohmann hat geschrieben:Hätt _ich_ das mit dem "jeden Schas" über die Kiddies gesagt, könnt ich mir jetzt was anhören ;-)


hättest es doch getan ;)
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Re: papa von anfang an!

Beitragvon Brigitte Grohmann » 1. Februar 2010, 23:17

Ja, dann wär hier noch was los ;-)


brigitte
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Re: papa von anfang an!

Beitragvon Kurt Radowisch » 2. Februar 2010, 20:30

Ich kenne (leider) einen Fall aus meiner persönlichen Bekanntschaft, wo die geschiedenen Ex-Ehegatten darum stritten, wer das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn NICHT bekäme.
(Ich kenne den Fratzen persönlich, und ich kann jede(n) verstehen, der(ie) den nicht bei sich haben möchte.)
Aber was macht die unterlegene Partei in diesem Fall, außer sich freuen?
Besuchsrecht bedeutet ja noch lange keine Besuchspflicht.
Und der(ie) andere hat den Fratzen nun am Hals.

LG Kurt
Kurt Radowisch
 

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