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Einkommensabhängiges Kindergeld

Über große Töchter und große Söhne, HausherrInnen und MitgliederInnen, Pensionsantrittsalter und Seniorenermäßgungen, gegenderte Sprache und Newspeak, GleichbehandlunganwältInnen und die Abteilung VI/6.

Moderation: Susanne Ofner

Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Brigitte Grohmann » 19. Februar 2010, 09:28

Nur 2% aller Bezieher des neuen einkommensabhängigen Kindergeldes sind Männer. Womit bewiesen wäre: die Lieblingsausrede der Männer, "ich würd ja echt urgern in Karenz gehen, aber leider verdien ich halt so viel das geht sich nicht aus" ist genau das: eine Ausrede...


brigitte
If some cunt can fuck something up, that cunt will pick the worst possible time to
fucking fuck it up because that cunt's a cunt.
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Re: Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Harald Silvio Frassine » 19. Februar 2010, 11:08

geb dir voll recht, dass das viel mit rollenvorstellungen zu tun hat, bei männern und frauen.
ein paar weitere ursachen:

o) das modell ist auf leute zugeschnitten, die zwischen ein- und zweitausend euro verdienen. so kann es sein, dass es zwar für den mann auch passen würde, für die frau aber besser.

o) es ist neu, nicht einmal http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080610.html kennt es bislang,

o) es gilt dabei der monatsschlüssel 12+2. elternteilzeit ist aber in vielen dienstrechten nur in blöcken zu drei monaten möglich. (ok, 10+4 wär vermutlich möglich.)

o) frage ist auch, wie das gerechnet wurde: nach bezugsdauer gewichtet oder nur ob überhaupt? denn in den allermeisten fällen wird ja die frau zumindest die ersten sechs monate nicht (oder an manchen arbeitsplätzen nur geringfügig) arbeiten, um nämlich zu stillen.

aber was anderes: bei allen kbg-formen gibt es die volle bezugsdauer nur wenn sich beide den bezug teilen. dass die meisten familien hier geld liegen lassen, hat wohl tatsächlich ideologisch überbaute gewohnheitsgründe.
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Harald Silvio Frassine
 

Re: Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Brigitte Grohmann » 19. Februar 2010, 11:18

Du hast natürlich recht, dass gegen Ende hoffentlich mehr Väter das Modell in Anspruch nehmen. Schau ma mal, wie es in einem halben Jahr ausschaut.
Aber ehrlich, so viele Männer, die deutlich mehr 2500 netto verdienen (125% von 2000), gibt es jetzt auch wieder nicht...und selbst wenn, mit so einem Gehalt ist es mehr als möglich, ein paar Monate Reserven anzusparen.


brigitte
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Re: Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Kurt Radowisch » 19. Februar 2010, 11:46

Brigitte Grohmann hat geschrieben:Du hast natürlich recht, dass gegen Ende hoffentlich mehr Väter das Modell in Anspruch nehmen. Schau ma mal, wie es in einem halben Jahr ausschaut.
Aber ehrlich, so viele Männer, die deutlich mehr 2500 netto verdienen (125% von 2000), gibt es jetzt auch wieder nicht...und selbst wenn, mit so einem Gehalt ist es mehr als möglich, ein paar Monate Reserven anzusparen.


brigitte


Oder ein Kindermädchen zu engagieren. (Arbeitsplatz!)

LG Kurt
Kurt Radowisch
 

Re: Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Christian Riedl » 20. Februar 2010, 13:47

Kurt Radowisch hat geschrieben:Oder ein Kindermädchen zu engagieren. (Arbeitsplatz!)

LG Kurt


Schon ziemlich mutig, dieses Wort in einem Forum mit der Bezeichnung "Gender-Politik" zu verwenden...
Christian Riedl
 

Re: Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Ursula Guth-Holzinger » 23. Februar 2010, 22:24

weiss irgendwer von euch, wie das berechnet wird? zählt das netto(grund)"gehalt" oder das nettoeinkommen oder..?

und: ist das einkommensbezogene Modell auch in anderen varianten als "12 plus 2 / 2 plus 12" konsumierbar??
Ursula Guth-Holzinger
 

Re: Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Harald Silvio Frassine » 23. Februar 2010, 23:27

Letzteres nein, das einkommensabhängige KBG gibts nur bei 12+2.

Zur Höhe siehe http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Finanzie ... sgeld.aspx :

Berechnung des Tagesbetrages:

1. Bezieherinnen von Wochengeld (Unselbständige, Selbständige, Landwirtinnen, Vertragsbedienstete, freie Dienstnehmerinnen, geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung):

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des Wochengeldes. Mit einer von der Krankenkasse durchzuführenden zusätzlichen Berechnung anhand der Einkünfte des Jahres vor der Geburt des Kindes, in dem kein KBG bezogen wurde (Steuerbescheid), kann sich der Tagesbetrag erhöhen (Günstigkeitsrechnung, siehe Punkt 5), nicht jedoch reduzieren. Etwaige Nachzahlungen seitens der Krankenkasse erfolgen automatisch.
2. Beamtinnen:
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen täglichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes inklusive aliquote Sonderzahlungen. Mit einer von der Krankenkasse durchzuführenden zusätzlichen Berechnung anhand der Einkünfte des Jahres vor der Geburt des Kindes, in dem kein KBG bezogen wurde (Steuerbescheid), kann sich der Tagesbetrag erhöhen (Günstigkeitsrechnung, siehe Punkt 5), nicht jedoch reduzieren. Etwaige Nachzahlungen seitens der Krankenkasse erfolgen automatisch.
3. männliche Beamte:
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen täglichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der 8-Wochenfrist vor der Geburt des Kindes inklusive aliquote Sonderzahlungen. Mit einer von der Krankenkasse durchzuführenden zusätzlichen Berechnung anhand der Einkünfte des Jahres vor der Geburt des Kindes, in dem kein KBG bezogen wurde (Steuerbescheid), kann sich der Tagesbetrag erhöhen (Günstigkeitsrechnung, siehe Punkt 5), nicht jedoch reduzieren. Etwaige Nachzahlungen seitens der Krankenkasse erfolgen automatisch.
4. unselbständig erwerbstätige Väter
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen täglichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der 8-Wochenfrist vor der Geburt des Kindes inklusive eines Zuschlages für Sonderzahlungen (also 80 Prozent eines fiktiv zu berechnenden Wochengeldes). Mit einer von der Krankenkasse durchzuführenden zusätzlichen Berechnung anhand der Einkünfte des Jahres vor der Geburt des Kindes, in dem kein KBG bezogen wurde (Steuerbescheid), kann sich der Tagesbetrag erhöhen (Günstigkeitsrechnung, siehe Punkt 5), nicht jedoch reduzieren. Etwaige Nachzahlungen seitens der Krankenkasse erfolgen automatisch.
5. Alle anderen und Günstigkeitsrechnung:
Herangezogen werden die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (wenn sie auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses erzielt wurden, daher sind zB Pensionen ausgenommen), aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft.

Relevant ist der Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes, in dem kein Kinderbetreuungsgeld (egal für welches Kind) bezogen wurde.

Achtung: Ein Steuerbescheid für das betreffende Jahr liegt u.U. nur nach Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung vor. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrem Finanzamt.

Der Betrag der Einkünfte aus dem relevanten Steuerbescheid (Summe der Einkünfte) ist in folgende Formel einzusetzen:
Summe der maßgeblichen Einkünfte x 0,62 + 4000
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Harald Silvio Frassine
 

Re: Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Brigitte Grohmann » 23. Februar 2010, 23:31

Harald Silvio Frassine hat geschrieben:Letzteres nein, das einkommensabhängige KBG gibts nur bei 12+2.

Alle anderen kann man doch auch teilen, wie man will? Wäre doch selten deppert?


brigitte
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Re: Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Harald Silvio Frassine » 23. Februar 2010, 23:42

teilen kann man es eh beliebig, das kürzel besagt ja nur dass 1 elternteil max. 12 und beide max 14 monate beziehen können.
und nur für dieses modell gibts das einkommensabhängige kbg.
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Re: Einkommensabhängiges Kindergeld

Beitragvon Brigitte Grohmann » 24. Februar 2010, 07:38

Ah eh. Ich hab ihre Frage so verstanden, dass sie es anders teilen will.


brigitte
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