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EGMR verneint Recht auf "Homo-Ehe" mit 4:3 Stimmen

Über große Töchter und große Söhne, HausherrInnen und MitgliederInnen, Pensionsantrittsalter und Seniorenermäßgungen, gegenderte Sprache und Newspeak, GleichbehandlunganwältInnen und die Abteilung VI/6.

Moderation: Susanne Ofner

EGMR verneint Recht auf "Homo-Ehe" mit 4:3 Stimmen

Beitragvon Michael Suda » 24. Juni 2010, 20:39

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit heute veröffentlichtem Urteil in der Sache Sch*** und K*** gegen Österreich denkbar knapp mit 4:3 Stimmen eine Verletzung der Beschwerdeführer in den Rechten auf Schutz vor Diskriminierung und auf Achtung des Privat- und Familienlebens verneint. Den Beschwerdeführern, zwei homosexuellen Männern, war gemäß § 44 ABGB in Wien die standesamtliche Trauung verweigert worden (vor Schaffung der "eingetragenen Partnerschaft" - EP), der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Beschwerde abgewiesen.

EGMR-Pressemitteilung (englisch): http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=870475&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649

Urteil-Volltext (englische Fassung)
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=870457&portal=hbkm&source=externalbydocnumber&tabl
Ich kann es nicht sagen, ich sage es nie,
bleibt auch mein Himmel versperrt.
(aus Lehárs Operette "Das Land des Lächelns")
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Michael Suda
 

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