Nichtraucherschutz - wer haftet?
Tratsch, Klatsch und alles, was dem p.t. Publikum sonst noch Freude bereitet. Bitte beachtet, dass man für die Beschimpfung von Bundesländern nach § 248 StGB ein Jahr lang in den Bau wandern kann! :-)
Nichtraucherschutz - wer haftet?
von Peter Thomas Suschny » 5. September 2010, 09:20
Ich finde es sowieso seltsam, dass nur die Wirte/innen haften, die Raucher sind ja keine kleinen Kinder! Wer soll bei Vollbetrieb jede/n Einzelne/n in seinem Lokal schon kontrollieren können, wenn gekocht werden muss und einer erkleckliche Schar an hungrigen und durstigen Kehlen und Mägen auf Essen und Trinken wartet?
Frage: wie kann ich mich als Einzel Veranstalter (Lange Nacht der Museen, Breitenseer Lichtspiele am 2. 10.)
wehren?
Zwar ist - wie auch 2008 und 09 im Foyer sowohl meine Gattin als auch eine Person als Security und Anfrage-Person der Veranstaltungs-Agentur tätig, aber was machen wir, wenn sich wer im Gedränge eine anzündet?
Hinauskomplimentieren, vor der Türe von Haus aus zwei Wasserkübel hinstellen, aber wenn wer in flagranti fotografiert wird, die/der raucht?
Frage: wie kann ich mich als Einzel Veranstalter (Lange Nacht der Museen, Breitenseer Lichtspiele am 2. 10.)
wehren?
Zwar ist - wie auch 2008 und 09 im Foyer sowohl meine Gattin als auch eine Person als Security und Anfrage-Person der Veranstaltungs-Agentur tätig, aber was machen wir, wenn sich wer im Gedränge eine anzündet?
Hinauskomplimentieren, vor der Türe von Haus aus zwei Wasserkübel hinstellen, aber wenn wer in flagranti fotografiert wird, die/der raucht?
Re: Nichtraucherschutz - wer haftet?
von Gerhard Eichberger » 15. August 2011, 10:16
Gerhard Eichberger
Prinzipiell haftet die Person, welche an einer Stelle, wo das rauchen verboten ist, raucht. Der Veranstalter kann ja seine Augen nicht überall haben.
Wenn jemand in der U-Bahn raucht, ist ja schließlich auch nicht der Fahrer dafür haftbar.
Wenn ein behördliches Rauchverbot ausgesprochen ist, muß eben durch entsprechenden Aushang darauf hingewiesen werden. Da ist beim Eingang eben "Rauchen verboten" zu lesen. Wenn sich Leute dann nicht dran halten, machen sich diese eben strafbar.
Nichts, weil Euch das wahrscheinlich gar nicht auffällt.
Falls es doch auffällt, auf das Rauchverbot hinweisen.
Das ist nicht nötig.
Gerhard
Peter Thomas Suschny hat geschrieben:Ich finde es sowieso seltsam, dass nur die Wirte/innen haften, die Raucher sind ja keine kleinen Kinder! Wer soll bei Vollbetrieb jede/n Einzelne/n in seinem Lokal schon kontrollieren können, wenn gekocht werden muss und einer erkleckliche Schar an hungrigen und durstigen Kehlen und Mägen auf Essen und Trinken wartet?
Prinzipiell haftet die Person, welche an einer Stelle, wo das rauchen verboten ist, raucht. Der Veranstalter kann ja seine Augen nicht überall haben.
Wenn jemand in der U-Bahn raucht, ist ja schließlich auch nicht der Fahrer dafür haftbar.
Peter Thomas Suschny hat geschrieben:Frage: wie kann ich mich als Einzel Veranstalter (Lange Nacht der Museen, Breitenseer Lichtspiele am 2. 10.)
wehren?
Wenn ein behördliches Rauchverbot ausgesprochen ist, muß eben durch entsprechenden Aushang darauf hingewiesen werden. Da ist beim Eingang eben "Rauchen verboten" zu lesen. Wenn sich Leute dann nicht dran halten, machen sich diese eben strafbar.
Peter Thomas Suschny hat geschrieben:Zwar ist - wie auch 2008 und 09 im Foyer sowohl meine Gattin als auch eine Person als Security und Anfrage-Person der Veranstaltungs-Agentur tätig, aber was machen wir, wenn sich wer im Gedränge eine anzündet?
Nichts, weil Euch das wahrscheinlich gar nicht auffällt.
Falls es doch auffällt, auf das Rauchverbot hinweisen.
Peter Thomas Suschny hat geschrieben:Hinauskomplimentieren, vor der Türe von Haus aus zwei Wasserkübel hinstellen, aber wenn wer in flagranti fotografiert wird, die/der raucht?
Das ist nicht nötig.
Gerhard
2 Beiträge
• Seite 1 von 1
- Foren-Übersicht
- Alle Cookies des Boards löschen • Delete style cookies • Time zone: Europe/Vienna [ Sommerzeit ]

