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Grazer Treibjagd-Festnahme

Tratsch, Klatsch und alles, was dem p.t. Publikum sonst noch Freude bereitet. Bitte beachtet, dass man für die Beschimpfung von Bundesländern nach § 248 StGB ein Jahr lang in den Bau wandern kann! :-)

Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Martin Polak » 10. Dezember 2011, 13:26

Ich nehme einmal grob an, dass die meisten das Video und den (behaupteten) Sachverhalt kennen:
http://www.youtube.com/watch?v=nyYKCbO0YII

Und mir gehen ein paar Fragen nicht aus dem Kopf:
1) Warum wird das medial praktisch nicht behandelt?
2) Soweit ich weiß, ist man als österr. Staatsbürger in Österreich nicht Ausweispflichtig, man muss "nur" Namen, Geburtsdatum und Wohnadresse auf Nachfrage angeben. Stimmt das? Wenn dem so ist: Wie ist die Aufforderung "Gebn's ma an Ausweis!" dann zu verstehen?
3) Wird eine Personenkontrolle zur Feststellung der Identität durchgeführt, ist der betreffende Polizeibeamte meiner Meinung nach dazu verpflichtet, wenn es die Situation zulässt, Dienstnummer, Rahmen und Grund der Personenkontrolle anzugeben. Darf das an Bedingungen ("nur wenns ma an Ausweis geben!") geknüpft werden oder ist das eine unbedingte Pflicht (so es die Situation zulässt)?
4) Am Ende handelt es sich wohl um eine vorübergehende Festnahme, die mit körperlicher Gewalt durchgesetzt wird (wie auch immer das auf Juristendeutsch heissen mag). Ist in dieser Situation eine (vorübergehende) Festnahme überhaupt erlaubt? Muss man dafür nicht auf frischer Tat betreten werden etc.? Was wäre denn diese Tat hier?
5) Ist das Durchsetzen der Festnahme durch "von hinten anspringen" angemessen oder müsste man nicht irgendwie vorher sagen "ich nehme Sie hiermit fest" und versucht das dann zuerst, mehr oder weniger gewaltlos durchzusetzen?
5) Falls die Beantwortung mehrerer dieser Fragen zu Ungunsten der Polizisten ausffällt:
Wieso hat das nicht sofort Konsequenzen?

Das beunruhigt mich.

Martin
Martin Polak
 

Re: Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Martin Polak » 10. Dezember 2011, 14:40

Weitere Fragen, jetzt mit konsistenter Numerierung:
7) Darf man einen Polizisten bzw. eine Amtshandlung filmen (unabhängig vom Veröffentlichen!)?
8) Darf der Polizist das verbieten und dieses Verbot durchsetzen, notfalls mit physischer Gewalt?
9) Unter welchen Umständen darf man das so entstandene Material (Fotos, Videos) veröffentlichen?

Martin
Martin Polak
 

Re: Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Christian Bogenmayr » 11. Dezember 2011, 12:02

Martin Polak hat geschrieben:5) Falls die Beantwortung mehrerer dieser Fragen zu Ungunsten der Polizisten ausffällt:
Wieso hat das nicht sofort Konsequenzen?


Den Rest kann ich leider nicht beantworten. Zu der Frage fällt mir nur ein, dass erstens am Beispiel des Tierschützerprozesses schön zu sehen war, wie die Justiz und Exekutive über TierrechtlerInnen denkt und zweitens, dass da eben eine Jagdgesellschaft zu schützen war. Die haben Kohle und vermutlich auch mehr als gute Beziehungen .....
Christian "Bogey" Bogenmayr

Bitte keine Supportfragen an mich schicken, sondern ausschließlich an Admin! Danke!
Bild
Christian Bogenmayr
Admin
 

Re: Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Martin Polak » 12. Dezember 2011, 14:51

Naja, und zur Frage der vernachlässigbaren medialen Aufarbeitung kann man schlichtweg anhand des hier sichtbaren Echos sagen:
Die Leute interessierts ja ganz offenkundig einfach nicht (mehr?).

Martin
Martin Polak
 

Re: Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Andreas Serloth » 12. Dezember 2011, 15:36

Nein, Martin, die Schlussfolgerung ist falsch. Ich nehme an, dass es anderen auch nicht viel anders geht als mir -- ich hab jedenfalls keine Ahnung, wie deine Frage zu beantworten sind. Das aber ist was _vollkommen_ anderes als Desinteresse dem dargestellten Vorfall gegenüber.


as
Andreas Serloth
 

Re: Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Gerald König » 12. Dezember 2011, 15:39

Mich würde auch interessieren, wer wann zuerst einen Ausweis bzw. eine Dienstnummer herzeigen muss.

Vielleicht resultiert ja das Schweigen der Leser hier eher aus dem Umstand, dass der Herr Tierschützer für manche auch ein bisserl eine provokante Kretzn ist... (was natürlich nicht unbedingt die Reaktion der Kiberer rechtfertigt - aber teilweise erklärt).

lgg
Bild
Gerald König
 

Re: Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Kurt Radowisch » 12. Dezember 2011, 15:54

Soviel ich weiß. besteht in A keine generelle Pflicht, einen (Lichtbild)ausweis mitzuführen. Ausnahmen gibt es, wie zB das Lenken von Kraftfahrzeugen, hierbei ist das Mitführen der entsprechenden Dokumente dezidiert vorgeschrieben.
Die Strafen sind aber eher mild (im Idealfall Null), wenn man den FS/ZS einfach nur "vergessen" hat.
Eine Strafe einfach nur deshalb, weil man keinen Ausweis bei sich hat, gibt es nicht.

Die Exekutive hat aber sehr wohl die Möglichkeit (nicht die Verpflichtung!), Personen, die sich nicht ausweisen (können oder wollen), auch ohne Vorliegen weiterer Verdachtsmomente bis zu 48 Stunden zu arretieren. Danach ist der/die Betreffende (so lang sich keine weiteren Verdachtsmomente ergeben) ohne weiteres Verfahren auf freien Fuß zu setzen.
Dies dient dazu, eventuelle geplante Straftaten zu verhindern oder wenigstens zu erschweren.
Natürlich besteht immer die Möglichkeit eines Anrufs: "Weibi (Mama), bitte bring meinen Paß vorbei und löse mich hier aus!"

So weit die Theorie.

Im Anlaßfall zeige ich dem Organ halt meinen Ausweis und sage: "Servus, pfüat Gott und auf Wiederschaun!"
Es muß ja nicht jede Situation eskalieren.

LG Kurt
Kurt Radowisch
 

Re: Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Dieter Henkel » 12. Dezember 2011, 17:20

Martin Polak hat geschrieben:7) Darf man einen Polizisten bzw. eine Amtshandlung filmen (unabhängig vom Veröffentlichen!)?

Ich kann hierzu nur ungesichertes Wissen aus irgendeiner, mir nicht mehr erinnerlichen, Quelle zitieren:
Ja, man darf - solange man nicht die Amtshandlung stört. Aber wie gesagt - keine Gewähr auf Richtigkeit. Insofern mit Vorsicht zu genießen. Vielleicht findet sich ja jemand, der mehr weiß.
Dieter Henkel
 

Re: Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Martin Polak » 12. Dezember 2011, 17:22

Na gut, dann versuch ich einmal zu beantworten, was ich beantworten kann:
ad 2) §35 des Sicherheitspolizeigesetz regelt, soweit ich das rausgefunden habe, die "Identitätsfeststellung".
Darin seh ich ehrlich gesagt keinen Hinweis, dass hier eine solche durchgeführt werden sollte (es sei denn, eine Jagd wäre eine Sport-Grossveranstaltung oder für das betreffende Gebiet gilt ein Betretungsverbot). Ausweispflicht besteht nicht, und §35 regelt auch, was eine Identitätsfeststellung ist:
(2) Die Feststellung der Identität ist das Erfassen der Namen, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift eines Menschen in dessen Anwesenheit. Sie hat mit der vom Anlaß gebotenen Verläßlichkeit zu erfolgen.


Es gilt, wie gesagt, hier keine Ausweispflicht. Und die Identitätsfeststellung hat nur dann zu erfolgen, wenn der Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht oder man bei einer ebensolchen auf frischer Tat betreten wird.

ad 3) Im §31 des Sicherheitspolizeigesetzes (Richtlinien für das Einschreiten), 2. (2) und vor allem im §4 des Beamtendienstrechtgesetzes ("Tragen von Uniformen und die Verpflichtung zur Ausweisleistung") in (1) steht
(1) Die in Uniform Dienst versehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres haben entsprechend der Bestimmungen der Richtlinienverordnung die Dienstnummer bekannt zu geben und sich auf Verlangen mit dem Dienstausweis auszuweisen.

(2) Bei der Dienstverrichtung in Zivilkleidung(...)

(3) Eine Ausweisleistung nach Abs. 1 und 2 kann unterbleiben, sofern dadurch die Erfüllung der Aufgabe oder der Zweck des Einschreitens gefährdet ist.

In der Dienstrichtlinienverordnung steht (§9):
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einer Amtshandlung Betroffenen auf deren Verlangen ihre Dienstnummer bekanntzugeben. Dies gilt nicht, solange dadurch die Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre. Die Bekanntgabe der Dienstnummer aus anderen Anlässen ist dem Organ freigestellt.

(2) Die Dienstnummer ist in der Regel durch Aushändigung einer mit der Dienstnummer, der Bezeichnung der Dienststelle und deren Telefonnummer versehenen Karte bekanntzugeben. (...)

(3) Im Falle des gleichzeitigen Einschreitens mehrerer Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder einer geschlossenen Einheit kann die Auskunft (Abs. 1) auch der Kommandant erteilen. Er kann den Betroffenen, sofern er ihm seine eigene Karte aushändigt, hinsichtlich jener Organe, die gegen ihn eingeschritten sind, auf eine schriftliche Anfrage verweisen. Das einzelne Organ kommt seiner Verpflichtung (Abs. 1) auch dann nach, wenn es den Betroffenen an den Kommandanten verweist.


Wir stellen fest: Es waren 2 Beamte, einer hätte also die Dienstnummer locker hergeben können, während der andere aufpasst, dass die Amtshandlung und die Personen nicht gefährdet werden (sollte dieser Verdacht bestanden haben).

Hier steht nicht, dass die Bekanntgabe an Bedingungen ("erst wenn du...!") geknüpft ist.

Für den Rest hab ich gerade keine Zeit.
Fakt ist aber, dass meiner (laienhaften) Rechtsauffassung nach hier seitens der Beamten klar gegen geltendes Bundesrecht Verstossen wurde.

Martin
Martin Polak
 

Re: Grazer Treibjagd-Festnahme

Beitragvon Livia Rohrmoser » 12. Dezember 2011, 17:32

Andreas Serloth hat geschrieben:Nein, Martin, die Schlussfolgerung ist falsch. Ich nehme an, dass es anderen auch nicht viel anders geht als mir -- ich hab jedenfalls keine Ahnung, wie deine Frage zu beantworten sind. Das aber ist was _vollkommen_ anderes als Desinteresse dem dargestellten Vorfall gegenüber.


Mir geht es genauso. Ich habe keine Ahnung von den aufgeworfenen Fragen. Und ich hab noch weniger Ahnung von dem Vorfall. Einem Film traue ich genauso wie einer Statistik grundsätzlich nur, wenn ich ihn selbst gefälscht habe. Dass die Exekutive sich nicht immer regelkonform verhält, ist nicht neu. Dass Polizisten Jäger ganz gerne schützen, kann ich auch aus der Gegend hier bestätigen. Hierzulande zumindest sind nicht wenige Polizisten auch Jäger. Aber der konkrete Vorfall: Ich weiß zu wenig.
Hat irgendjemand die Presse informiert? Oder haben sie schlicht gehofft, dass ein Journalist zufällig drauf stößt? Da können sie länger warten.

Livia
Männer sind Schweine. Aber jede will doch ab und zu mal Schwein haben.
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Livia Rohrmoser
 

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