Aktuelle Zeit: 17. Mai 2012, 17:31
   
Text-Größe

Anti-Scheuch-T-Shirt

Tratsch, Klatsch und alles, was dem p.t. Publikum sonst noch Freude bereitet. Bitte beachtet, dass man für die Beschimpfung von Bundesländern nach § 248 StGB ein Jahr lang in den Bau wandern kann! :-)

Re: Anti-Scheuch-T-Shirt

Beitragvon Georg Kraml » 11. August 2011, 01:23

Michael Suda hat geschrieben:Das stimmt so nicht ganz. Es gibt keine allgemeine Ausweispflicht für österreichische Staatsbürger/innen, man bricht also kein Gesetz, wenn man sicht nicht ausweisen kann.

Das schützt dich aber nur dann vor der Festnahme, wenn die Polizei sich geruht, dir den österreichischen Staatsbürger auch zu glauben. Es kommt schon mal vor, dass die Polizei darauf besteht, dass du Fremder bist, obwohl du dich ausweisen kannst und deine österreichische Staatsangehörigkeit aus deinem Ausweis eindeutig hervorgeht.

Wenn die Polizei in so einer Situation eine Identitätsfeststellung verlangt, muss sie den Verdacht einer x-beliebigen Gesetzesübertretung dazukonstruieren (was im Zweifelsfall aber nicht schwer sein sollte).

Allerdings. Wenn du im Verdacht stehst, ein Fremder zu sein, und die "Reisedokumente" nicht vorweisen kannst, die du ggf. mitführen hättest müssen, stehst du automatisch auch im Verdacht, eine Verwaltungsstraftat nach §32 (2) FPG begangen zu haben.
Georg Kraml
 

Vorherige

Zurück zu Chronik & Bassena

Unterstützt durch

anema




Login Form